Das Bundesgerichtsurteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 gibt eine klare Antwort auf die Frage, ob der Vorsteuerabzug beim Verkauf eigener Aktien zugelassen ist.
Die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 6. November 2024 liess den Bitcoin-Kurs auf USD 97'000 steigen, Tendenz steigend. Viele Investoren profitierten erheblich. Aus diesem Anlass erläutern wir kurz die wichtigsten Steuerthemen im Zusammenhang mit Kryptowährungen für natürliche Personen.
Das Bundesgerichtsurteil 9C_756/2023 vom 31. Juli 2024 gibt der Wirtschaft Recht: Erbringt das nicht MWST-pflichtige Unternehmen beim Leistungsempfang eine zum Vorsteuerabzug berechtigende, unternehmerische Tätigkeit und ist beim Rechnungsempfang MWST-pflichtig, kann es die Vorsteuer geltend machen.
Das Bundesgerichtsurteil 2C_876/2020 vom 13. September 2022 verneint das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-1436/2020 vom 22. September 2020. Gibt es nun Klarheit in Bezug auf die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Abbruchkosten? JEIN. Was klar und was noch nicht klar ist möchte ich kurz beschreiben.
Immer mehr Stiftungen finanzieren ihren karitativen Zweck mit unternehmerischer Tätigkeit und geraten in das MWST-Dilemma des unternehmerischen und nicht-unternehmerischen Tätigkeitsbereichs.
In der Praxis wird häufig die Frage gestellt, wie sich der Unternehmer auf die angekündigte MWST-Kontrolle am effizientesten vorbereiten kann. Ohne detailliert auf die einzelnen Risikopunkte einzugehen, möchte ich die wesentlichen Aspekte für die optimale Vorbereitung kurz beschreiben.
Die Ehegattenbesteuerung im internationalen Verhältnis ist für die Steuerbehörde eine rechtliche und verfahrenstechnische Herausforderung. Ein internationales Ehegattenverhältnis besteht, wenn ein Ehegatte im Ausland lebt und keine persönliche oder beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz begründet.
In der Praxis wird häufig die Frage gestellt, ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sei Liegenschaften in Gesellschaften zu halten. Ohne detailliert aufgrund von Zahlen auf diese Frage einzutreten, möchte ich die wesentlichen steuerlichen Aspekte kurz beschreiben.
Der erste Teil befasste sich mit einkommenssteuerrechtlichen Fallstricken aus Sicht des Verkäufers eines KMU. Der zweite Teil erörtert nun, unter welchen Voraussetzungen mittelfristig steuerliche Opportunitäten für eine erst spätere Veräusserung strukturiert werden könnten.
Möchten Inhaber ihr KMU veräussern, dürfte neben einem vorteilhaftem Veräusserungserlös auch die steueroptimale Realisation interessieren. Welches sind für die Verkäuferschaft die einkommenssteuerrechtlichen Fallstricke (Teil 1)? Wo liegen steuerplanerische Opportunitäten (Teil 2)?
Homeoffice hat durch die Coronapandemie einen enormen Schub erhalten. Daher lohnt es sich, die steuerlichen Aspekte etwas näher zu beleuchten. Insbesondere in den privaten Steuererklärungen muss die Homeoffice-Tätigkeit bei den Berufskosten richtig dargestellt werden.
Die Steuerbehörden werden sich vom Begriff des «wirtschaftlichen Neubaus» verabschieden müssen. Eine Praxisänderung des Bundesgerichts vom 23. Februar 2023 ermöglicht eine differenzierte Betrachtungsweise.
Am 1. Februar 2022 veröffentlichte die Eidgenössischen Steuerverwaltung das revidierte Kreisschreiben Nr. 5a für Umstrukturierungen. Unter anderem musste aufgrund des Bundesgerichtsurteils 2C_34/2018 vom 11. März 2019 die Praxis bei Holdingspaltungen gelockert werden.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln bei der Verrechnungssteuer. Das Meldeverfahren im Konzern wird bereits ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent und für alle juristische Personen möglich sein. Die im internationalen Verhältnis einzuholende Bewilligung wird neu fünf statt drei Jahre gelten.
Der Wechsel zwischen Quellenbesteuerung und ordentlicher Veranlagung bringt einige Neuerungen bei Ansässigkeit im Ausland und bei Personen mit Ansässigkeit in der Schweiz.
Das Bundesgerichtsurteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 gibt eine klare Antwort auf die Frage, ob der Vorsteuerabzug beim Verkauf eigener Aktien zugelassen ist.
Bei Quellensteuern im internationalen Verhältnis treten oft Doppelbesteuerungsfragen auf. Der Blick in das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen kann hilfreich sein, bringt jedoch nicht immer eine "Lösung", weshalb es zumeist erforderlich ist, die Steuerfolgen im Quellensteuerstaat abzuklären.
Der Lebenszyklus jedes Gebäudes umfasst drei Phasen, nämlich Erstellung, Betrieb und Abbruch. Ob die Vorsteuer auf dem Abbruch geltend gemacht werden darf, hängt davon ab, zu welcher Phase der Abbruch gehört. Oft gehen die Meinungen der ESTV und der Unternehmen auseinander.
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III wurde bekanntlich das kantonale Holdingprivileg – keine Gewinnbesteuerung/reduzierte Kapitalsteuer – abgeschafft. Gibt es die Holding aus steuerlichen Überlegungen überhaupt noch? Anhand eines praktischen Beispiels zeigen wir auf, die Holding ist nicht tot.
Die Schweizer Verrechnungssteuer insb. auf Dividenden, Zinsen auf Bank-guthaben und Obligationen sowie auf den Erträgen von Kollektivanlagen beträgt satte 35 % des Ertrags. Dies ist im internationalen Vergleich sehr hoch und damit ein Standortnachteil für die Schweiz im Steuerwettbewerb...
Bei der Übernahme eines Unternehmens stellt sich die Frage, ob und inwieweit der neue Eigentümer für Steuerforderungen haftet, die vor der Übernahme entstanden sind. Ein Bundesgerichtsurteil verbessert die Stellung des Erwerbers beim Kauf eines Teilvermögens, wenn er keine eng verbundene Person ist.
Wenn bei älteren Gebäuden hohe Sanierungskosten anfallen, will man diese bei den Steuern in Abzug bringen. Dabei gilt es einiges zu beachten. Ab dem Steuerjahr 2020 gelten für energetische Sanierungen zudem neue Regelungen. Eine vorgängige Steuerplanung ist sehr zu empfehlen.
Immobilien sind ein steuerliches Dauerthema. Es geht dabei schliesslich regelmässig um hohe Werte. In einem neueren Entscheid hat das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt für die Praxis betreffend Immobilienbetriebe hilfreiche Klarstellungen geschaffen.
Der Verkauf einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich steuerfrei, sofern keine Sperrfrist (5 Jahre) einzuhalten ist. Kann trotzdem ein Kaufvertrag abgeschlossen werden?