Eine MWST-Kontrolle ist angekündigt. Was tun?

MWST
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Angelina Sulzer
Angelina Sulzer
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10.7.2024
Eine MWST-Kontrolle ist angekündigt. Was tun?

Die  MWST-Kontrolle umfasst in der Regel die letzten fünf Jahre. In dieser Zeitspanne kann einiges passiert sein. Am Anfang stand vielleicht eine Handelstätigkeit und in der Zwischenzeit werden auch Leistungskombinationen angeboten. Es wird auch ins Ausland exportiert und es wurde eine Immobilie gekauft und nicht mehr gemietet.

Und nun die Ankündigung einer MWST-Kontrolle… Wie muss man damit umgehen?

Man kann sich nämlich auf eine MWST-Kontrolle durchaus vorbereiten. Auf was ist zu achten? Es setzt die Beratung durch eine Person mit vertieften MWST-Kenntnissen und Erfahrung auch über den Ablauf einer MWST-Kontrolle voraus. Sie wird Sie insbesondere auf die folgenden mehrwertsteuerrelevanten Punkte hinweisen:

  • Qualifizierung und Aufteilung der erzielten Umsätze inkl. Begutachtung der Auslandumsätze unter dem Aspekt einer möglichen MWST-Pflicht in einem anderen Land sowie Regeln der Formalitäten mit der fremden Steuerverwaltung;
  • Nachkontrolle bei verbuchten Erträgen als Aufwandminderung und verbuchten Aufwendungen als Ertragsminderung (besonders wichtig bei der Abrechnung der MWST nach der Saldosteuersatzmethode);
  • Feinschliff der bereits erstellten qualitativen Umsatz- und Vorsteuerabstimmungen oder Erstellung derselben gemäss den Anforderungen der ESTV MWST;
  • Nachkontrolle der plausibilisierten Vorsteuer resp. Plausibilisierung der verbuchten Vorsteuer;
  • Überprüfung des bereits deklarierten Eigenverbrauchs bzw. Vornahme der korrekten Berechnung eines zu deklarierenden Eigenverbrauchs;
  • Überprüfung der bereits deklarierten Einlageentsteuerung bzw. Vornahme der korrekten Berechnung einer zu deklarierenden Einlageentsteuerung;
  • Überprüfung der MWST-Klauseln bei den Verträgen über den Kauf oder Verkauf der Liegenschaften und deren Ausführung;
  • Überprüfung der deklarierten Privatanteile bzw. Berechnung der zu deklarierenden Privatanteile;
  • Nachkontrolle der Verständlichkeit und Vollständigkeit der Buchungstexte;
  • Nachkontrolle der Prüfspur insbesondere bei Sammelbuchungen;
  • Überprüfung des Zusammenzugs mehrerer Systeme ins Hauptbuch;
  • Nachkontrolle der Export- und Importnachweise.

Was braucht man um eine erste Risikoabschätzung durchzuführen: Die Saldobilanz bzw. die Saldoerfolgsrechnung. In diesen Dokumenten widerspiegelt sich das (mehrwertsteuerliche) Geschäftsmodell. Ein abschliessendes Gespräch bestätigt den gewonnenen Eindruck.  

Fragen Sie uns an. Unsere Mehrwertsteuerspezialistin steht Ihnen zur Verfügung. Sie können sich überzeugen, dass eine mehrwertsteuerliche Beratung nicht nur kostet, allenfalls dazu führt, dass Nachbelastungen sich in Grenzen halten, sondern buchstäblich einen Mehrwert beinhaltet. Vielleicht entpuppt sich die Kontrolle als Anlass die mehrwertsteuerlichen Abläufe anzupassen und neben Zeit auch Geld einzusparen.

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