Verrechnungssteuer – Erleichterung beim Meldeverfahren im Konzern
Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln bei der Verrechnungssteuer. Das Meldeverfahren im Konzern wird bereits ab einer Beteiligungsquote von 10 Prozent und für alle juristische Personen möglich sein. Die im internationalen Verhältnis einzuholende Bewilligung wird neu fünf statt drei Jahre gelten.
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