Die Praxis des wirtschaftlichen Neubaus – Stolperfalle für Liegenschaftseigentümer
Nimmt eine Eigentümerin umfangreiche Arbeiten an ihrer Liegenschaft vor, so kann es bei der Geltendmachung als Unterhaltskosten eine Überraschung geben. Sind die Arbeiten zu umfangreich, besteht die Gefahr, dass diese Aufwendungen vollumfänglich nicht als Unterhaltskosten anerkannt werden.
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