Abgabe für Radio und TV auf Basis der MWST – Fluch oder Segen?
Ab 1. Januar 2019 sind abgabepflichtig alle Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens CHF 500‘000 erzielen.
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