Panta rhei: auch bei den Mehrwertsteuerausnahmen im Finanzbereich?
Die einzige Konstante bei der MWST ist die Veränderung: Sind die Mehrwertsteuerausnahmen im Finanzbereich gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziffer 19 a-f MWSTG immer noch von der Steuer ausgenommen oder sind sie aufgrund neuer Bundesgerichts- und Bundesverwaltungsgerichtsentscheide mittlerweile steuerbar?
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