Das Bundesgerichtsurteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 gibt eine klare Antwort auf die Frage, ob der Vorsteuerabzug beim Verkauf eigener Aktien zugelassen ist.
Das Volk hat entschieden – bei einer Stimmbeteiligung von rund 47% hat das Volk heute sich – laut einer Hochrechnung – mit 53% gegen die Reform der Altersvorsorge 2020 entschieden. Damit ist die Reform der Altersvorsoge 2020 gescheitert und der MWST-Satz sinkt per 1.1.2018.
Am 22. September 2017 führte Ludwig + Partner im Rest. Schützenhaus in Basel für das interessierte Fachpublikum ein Vorstadtgespräch mit dem Titel “Immobilien – Entwicklungen in der Region” durch.
Der Verein – Beschwerdeführer – bezweckt gemäss Statuten die Förderung der Bekämpfung der Rheumaerkrankungen und deren Folgen für die Betroffenen. Ausgehend davon, dass die angebotenen Kurse “Active Backademy”, “Aquacura Wassergymnastik” und “Osteoporosegymnastik” als Heilbehandlungen durchgehen, hat sich der Verein (seit Gründung im 2003) nicht weiter um eine allfällige Registrierung bei der MWST gekümmert, was ihn teuer zu stehen kommt.
Streitgegenstand dieses Verfahrens war die mwst-liche Qualifikation von Vereinsbeiträgen. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob die Mitgliederbeiträge der MWST unterliegen oder nicht. Konkret geht es um den Verein Agglo Basel, der im Juli 2014 gegründet wurde. Mitglieder dieses Vereins sind mehrere Schweizer Kantone sowie je eine deutsche und eine französische Gemeinde.
Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit die Politiker. Wie schon in meinen früheren Blogs erwähnt, ist auch der Sondersatz der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen gestützt auf Art.25 Abs. 4 MWSTG bis 31. Dezember 2017 befristet. Aktuell liegt der Sondersatz bei 3.8% und könnte bei Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 per 1.1.2018 auf 3.7% sinken.
Der Titel hätte auch lauten können: greift die Steuerausnahme von Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e (Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs) MWSTG nur für die Finanzbranche? Diese Frage ist klar mit nein zu beantworten. Denn seit Einführung des neuen MWSTG am 1. Januar 2010 bestimmt sich die Frage, ob eine Leistung von der Steuer ausgenommen ist, ausschliesslich nach deren Gehalt (und unabhängig davon, wer die Leistung erbringt oder empfängt).
Ein weiterer wichtiger Schritt in der Reform Altersvorsorge 2020 ist geschafft: nachdem am Dienstagabend die Einigungskonferenz einen Vorschlag für die Reform Altersvorsorge 2020 ausgearbeitet hat, haben heute beide Räte des eidgenössischen Parlaments - nach immer noch heftigen Diskussionen - dem Projekt Altersvorsorge 2020 zugestimmt.