Steuernachfolge bei Übernahme eines Teilvermögens
Bei der Übernahme eines Unternehmens stellt sich die Frage, ob und inwieweit der neue Eigentümer für Steuerforderungen haftet, die vor der Übernahme entstanden sind. Ein Bundesgerichtsurteil verbessert die Stellung des Erwerbers beim Kauf eines Teilvermögens, wenn er keine eng verbundene Person ist.
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